Die flächendeckende Versorgung mit stationären Hospizbetten in einer alternden und multimorbiden Gesellschaft steht bis heute noch aus. Die stationären Hospize dürfen 8-16 Betten bereitstellen. Auf diese Weise bleibt der familiäre Charakter erhalten und die persönliche Betreuung gewährleistet.
Die Hospizträger erhalten für Investitionen keine festen öffentlichen Zuschüsse. Sie sind auf freigiebige Zuwendungen und Stiftungsgelder angewiesen.